Bei ihrem Vorstoß zur Beschränkung von Social-Media-Angeboten für Jugendliche orientiert sich die SPD auch an anderen Ländern. Welche Regeln gelten wo? Und wie werden sie technisch und rechtlich durchgesetzt?
Sprich, du kannst dich in Deutschland nur digital ausweisen, wenn du bei den oben genannten Datenkraken Kunde bist. Also explizit nichts Datenschutzfreundliches dran.
Lese da nicht raus, dass man Identifizierung erwirken will/muss, um die Vorhaben umzusetzen!? Es gäbe ja zum Beispiel auch die Bestätigung per eID.
Dass das in der Praxis wohl nicht so datenschutzfreundlich umgesetzt wird , ist mir wohl bewusst.
eID Apps gibt’s nur in Android, Apple und Microslop Stores: https://www.ausweisapp.bund.de/en/download
Sprich, du kannst dich in Deutschland nur digital ausweisen, wenn du bei den oben genannten Datenkraken Kunde bist. Also explizit nichts Datenschutzfreundliches dran.
https://www.ausweisapp.bund.de/en/open-source-software
https://f-droid.org/en/packages/com.governikus.ausweisapp2/
https://github.com/Governikus/AusweisApp/releases
Und in allen gängigen Linux-Paketverwaltungen.