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    13 days ago

    Die Satzung von einer GmbH kann mit einer Gesellschafter*innen-Mehrheit jederzeit geändert werden. Eine Stiftung hat einen festgeschriebenen Zweck, der unabänderlich ist. Nun wird die Stiftung Teilhaber an der GmbH und die Satzung der Einstimmigkeit unterstellt.

    Aaaaha, das ist interessant. Ich wusste nicht dass GmbH-Satzungen abgeändert werden können. Dachte, das ist wie bei Stiftungen, unabänderlich. Hmm, ja, spezialisierte Unternehmensformen haben einfach den Zweck, das ganze mit weniger organisatorischem Aufwand zu bewältigen, aber sind nichts grundlegend neues.