2,5 Jahre keine Auswertung bei Verdacht auf Kinderpornografie: Das LG Köln kippte die Sicherstellung mehrere Geräte. Überlastung sei kein Freifahrtschein für dauerhafte Grundrechtseingriffe.
Leider werden Hausdurchsuchungen mittlerweile schon wegen viel weniger (z.B. Anfangsverdacht auf Beleidigung) verteilt, daher kann man dieses 1x1 vom CCC nur empfehlen: https://www.youtube.com/watch?v=DweeWfW1cLg


Das stimmt nicht. Es heißt Raubmordkopieren.
Ist ja durchaus tödliche Gewalt wenn der Medien-CEO sich nur die kleinere Yacht leisten kann und dann in einem Sturm umkommt, weil er für die Koksorgie mit Minderjährigen auf die hohe See raus gefahren ist. Das Landgericht Hamburg würde das sicher auch so sehen.
Und das Diebesgut ist insofern weg, als dass diese Unternehmen ja in ihren Statistiken so rechnen als gehöre ihnen dein Geld schon und enthältst es ihnen nur kriminell vor. An dem Punkt wundere ich mich schon lange, warum noch kein CSPDUler vorgeschlagen hat eine Straftat Konsumverweigerung einzuführen.