Lehrer an der Geschwister-Scholl-Oberschule (GSO) in Vechta haben offenbar die Ausgleichsregel falsch angewendet. 105 Schüler haben von 2020 bis heute schlechtere, zwei gar keine Abschlüsse erhalten.
Das könnten echt interessante Klagen werden. Die finanziellen Folgen eines nicht erteilten Schulabschlusses dürften extrem groß sein. Wenn du einen Abschluss hast, wirst du statistisch mehr verdienen. Hast du einen Realschulabschluss, hast du bessere Chancen auf eine bessere Ausbildung mit mehr Gehalt als ohne. Da kommen schnell Summen zusammen.
Deutsches Schadensersatzrecht ist aber sehr restriktiv. Da muss man den entstandenen Schaden üblicherweise sehr exakt nachweisen können.
Also, bspw. würde es nicht reichen, wenn man sagt “mit Abschluss hätte ich eine Ausbildung gemacht und würde seit soundsoviel Jahren mit soundsoviel Lohn arbeiten, statt was ich jetzt tue”. Da müsste man, wäre meine Erwartung, beweisen, dass man bereits eine Ausbildungsplatzzusage hatte, die dann wegen dem fehlenden Abschluss gekündigt wurde.
Und dann würde vmtl. auch nur die Ausbildungsvergütung herangezogen werden (die u.U. sogar niedriger gewesen wäre, also ggf. gar kein Schaden), und nicht entgangener Lohn nach Ausbildung, weil man ja nur sehr schwer belegen kann, das und zu welchen Konditionen man gearbeitet hätte.
Das könnten echt interessante Klagen werden. Die finanziellen Folgen eines nicht erteilten Schulabschlusses dürften extrem groß sein. Wenn du einen Abschluss hast, wirst du statistisch mehr verdienen. Hast du einen Realschulabschluss, hast du bessere Chancen auf eine bessere Ausbildung mit mehr Gehalt als ohne. Da kommen schnell Summen zusammen.
Klang im Artikel nicht so, als wäre der Plan, den vollen Schaden zu entschädigen, sondern nur Nachschulungskosten.
Deutsches Schadensersatzrecht ist aber sehr restriktiv. Da muss man den entstandenen Schaden üblicherweise sehr exakt nachweisen können.
Also, bspw. würde es nicht reichen, wenn man sagt “mit Abschluss hätte ich eine Ausbildung gemacht und würde seit soundsoviel Jahren mit soundsoviel Lohn arbeiten, statt was ich jetzt tue”. Da müsste man, wäre meine Erwartung, beweisen, dass man bereits eine Ausbildungsplatzzusage hatte, die dann wegen dem fehlenden Abschluss gekündigt wurde.
Und dann würde vmtl. auch nur die Ausbildungsvergütung herangezogen werden (die u.U. sogar niedriger gewesen wäre, also ggf. gar kein Schaden), und nicht entgangener Lohn nach Ausbildung, weil man ja nur sehr schwer belegen kann, das und zu welchen Konditionen man gearbeitet hätte.