Der frühere Rechtsanwalt Reiner Füllmich und seine Anhänger hatten auf den letzten Strohhalm gehofft – vergebens: Die Haftstrafe gegen den vermeintlichen Corona-Aufklärer wegen Untreue ist nun rechtskräftig.
Die Nichtanrechnung der U Haft ist für sowas gedacht wie Fluchtversuche. Muss schon knackig gewesen sein was er da gemacht hat? Vielleicht illegal mit Handy streamen.
Die Nichtanrechnung der U Haft ist für sowas gedacht wie Fluchtversuche. Muss schon knackig gewesen sein was er da gemacht hat? Vielleicht illegal mit Handy streamen.