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Beim Thema Migration sei die Koalition “fulminant gescheitert” mit dem Ansatz, durch eine möglichst harte Asylpolitik könne die AfD kleinbekommen werden, “weil man irgendwie quasi deren Kernthema erledigen würde”, kritisierte die Grünen-Politikerin.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) habe “die größtmögliche Härte durchgezogen in der Asylpolitik, inklusive Rechtsbruch an den deutschen Grenzen, inklusive Kooperation mit den Verbrechern der Taliban”, betonte Dröge. “Und trotzdem, es hat nichts gebracht mit Blick auf das AfD-Wahlergebnis. Nichts hat es gebracht. Im Gegenteil, die sind sogar noch stärker geworden.”

Dröge rief die Abgeordneten des Bundestages auf, “einen Prüfeintrag für ein AfD-Verbot” auf den Weg zu bringen. “Wir sind mittlerweile an einem Punkt in unserer Demokratie, wo die politische Auseinandersetzung alleine vielleicht nicht mehr reicht.” Das deutsche Grundgesetz sehe daher als letztes Mittel auch das Parteienverbot vor. “Es ist an der Zeit. Ich kann nur an Sie appellieren, ich kann Sie nur bitten, prüfen Sie als Abgeordnete des Deutschen Bundestages Ihr eigenes Gewissen.”

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  • RidderSport@feddit.org
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    5 days ago

    Eine Verfassungsklage gibt es nicht, du meinst eine Verfassungsbeschwerde. Jedermann kann diese einreichen, das stimnt, aber sie hat ein paar Hürden. Besonders die Glaubhaftmachung der eigenen Betroffenheit. Dich als Beschwerdeführer muss die Grundrechtsverletzung in deinen eigenen Grundrechten berühren.

    Ein Organstreitverfahren kann hingegen nur von Verfassungsorganen angestrebt werden (lese hier aus Fraktionen des BT und deren Abgeordneten u.U.) und kann wiederum eigene Verfassungsverletzungen überprüfen lassen. Aber lest doch vllt selber erst einmal die Art. 93ff. GG und den § 13 BVerfGG mit den entsprechenden Verweisen.

    • plyth@feddit.org
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      5 days ago

      Das meinst du als allgemeine Einführung? Mir ist beim Lesen nicht aufgefallen, dass die Opposition mit mehr Stimmen gegen die CDU klagen könnte.