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Cake day: June 24th, 2024

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  • Ich verstehe das Argument, aber stimme dem nicht zu. Ich weiß auch, dass es Härtefallanpassungen für Freibeträge gibt mit doppelten Freibeträgen und so, aber es ist halt rechtlich gesehen so, dass, falls eine Person das Erbe antritt und dann direkt verstirbt, diese Person natürlich nichts vom Erbe hatte, das Erbe dann aber trotzdem nochmal versteuert wird. Beispiel: Personen A und B haben ein Kind C. Person A hat vererbt ihr gesamtes Vermögen Person B, diese hat als Alleinerbin C. Wenn A einen Tag vor B stirbt und B das Erbe offiziell antritt, wird doppelt versteuert (möglicherweise mit doppeltem Freibetrag, aber der Rest unterliegt dem selben Steuersatz). Wenn B vor A stirbt oder das Erbe nicht angetreten wird, kriegt C viel mehr vom Erbe. Es ist eben vollkommen bescheuert, eine Einkommenssteuer auf ein Einkommen zu zahlen, von dem Du nichts hast. Es ist doch vollkommen klar, dass Leute dann ihr Vermögen in Körperschaften auslagern anstatt individuell zu vererben. Selbst wenn Du die Erbersatzsteuer NICHT umgehst, sind die 30 Jahre deutlich länger als die Erbfallrate, insbesondere wenn Du im Stammbaum auch seitwärts vererbst statt nur nach unten. Eine Vermögenssteuer besteuert ganz trivial nach der Zeit, die Du was vom Erbe hast. Körperschaften unterliegen auch der Vermögenssteuer, und damit werden alle Fälle gleich besteuert. Es spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, die Erbschaftssteuer durch ein (paar) Prozent höhere Vermögenssteuer zu ersetzen.



  • Ich finde die Erbschaftssteuer sowieso etwas merkwürdig. Warum sollte die Menge an Steuern, die man bezahlt, davon abhängen, wie schnell man sich vermehrt und stirbt? Eine Vermögenssteuer mit ein bis drei Prozent und Ausnahmen für gemeinwohlfördernde Investitionen wäre ertragreicher, gleichmäßiger im Aufkommen, krisenfester und würde langfristig nachhaltige Investitionen fördern, ohne für irgendwen Unfair zu sein. Und die ganzen Lücken im Recht für Familienstiftungen bräuchten wir auch nicht umständlich zu stopfen.