Fragwürdige Hausdurchsuchung wegen Waffenbesitzes in Hamburg. Offenbar wurde bei dem Journalisten Lars Winkelsdorf eine Waffe gesucht, die es nicht gibt.
Irgendwas passt da nicht in der Story. Irgendwie ist es ja total ok, wenn die Waffenbehörde vorbeischaut, wenn jemand, der wegen unerlaubtem Führen von Waffen vorbestraft ist und offiziell keine Waffen hat, dann in einem Zeitungsartikel damit zitiert wird, dass er mehrere Waffen besitzt.
Sogar die Abdeckung einer Dämmung im Dachboden wurde abgeschraubt.
Doch nicht die Abdeckung von der Dämmung! Das geht zu weit. /s
Der Artikel versucht aufjeden Fall ein gewisses Bild zu zeichnen; das er Investigativ Journalist ist, scheint ja gar nichts hiermit zu tun zu haben, anders als die Vorwürfe wegen illegalem Waffenbesitz gegen ihn.
Und dass bei einer Hausdurchsuchung, tatsächlich auch ein Haus durchsucht wird ist nicht grade überaschend.
Die Waffe, deren Verbleib geklärt werden sollte, ist ja auch nicht unbedingt ein Spielzeug, da ging es um eine voll funktionsfähige Maschinenpistole. Wenn der Durchsuchte Gutachter für Waffen ist, sollte er doch vielleicht auch wissen, dass es eine gute Idee ist, bei so Sachen Nachweise aufzubewahren, dass man die nicht mehr hat.
Im besten Fall wurde da eine Lücke im Verfahren aufgedeckt. Wahrscheinlich wurde nicht richtig dokumentiert, dass die Waffe beim BKA verblieben ist, weil er nie einen Antrag auf Rückgabe gestellt hat, der dann abgelehnt worden wäre.
Was die Waffenbehörde darf und normalerweise tut, ist ein höflicher Besuch mit der Bitte, mal den Waffenschrank anzuschauen, und ggf. bestimmte Waffen. Und dann ist jeder ordentliche Waffenbesitzer verpflichtet (und jeder lernt das auch vorher beim Erwerb des Waffenscheins!), das jederzeit brav und sofort zu zeigen.
Wenn sie das gewollt hätten, dann hätte es ganz ordentlich und geruhsam funktionieren können. Und alle, wirklich alle Beteiligten wussten das!
Die Erfindung einer nicht vorhandenen Waffe hatte zur Folge, dass es mit absoluter Gewissheit unmöglich war, diese vorzuzeigen. Der Konflikt war also gezielt herbeigeführt.
Der Punkt ist ja, dass illegale Waffen dann im Zweifelsfall nicht im Waffenschrank lagern. Bei legalen Waffen, die im Waffenschrank gelagert werden müssen, ist das Thema ja extrem einfach: Da weißt du als Behörde, welche da sein müssen und kannst einfach im Schrank nachgucken. Bei illegalen Waffen funktioniert das halt nicht und wenn wir mal ehrlich sind: In einem herkömmlichen Haus kannst du eine illegale Waffe, die du nicht täglich brauchst, wirklich extrem gut verstecken. z.B. hinter einer Abdeckung in der Dachdämmung.
Nein. Der Punkt ist: welche illegale Waffe überhaupt?
Die eine, die das Amt sich aus alten Akten zusammenphantasiert hat, obwohl man ihren Verbleib hätte besser wissen können und müssen, oder die andere, die eine Boulevardzeitung sich komplett aus dem Nichts zusammenphantasiert hat, und das Amt dann einfach so mal beschlossen hat, glauben zu dürfen?
Wenn Du den Artikel aufmerksam gelesen hättest, wäre Dir sicherlich aufgefallen, dass da einen ganzen Abschnitt lang die Rede von einer illegal auf vollautomatisch umgebauten halbautomatischen Waffe die Rede ist, deren Bezeichnung eine doch recht große Ähnlichkeit mit der Bezeichnung der gesuchten Waffe aufweist.
Diese Waffe hatte der Durchsuchte kurzzeitig besessen, und sofort, als er festgestellt hatte, dass sie illegal modifiziert ist, (das hat er gemerkt, als er das erste Mal damit geschossen hat und bei einmal Abdrücken wesentlich mehr als eine Kugel rauskam) abgegeben. Danach gab es ein Strafverfahren gegen den Importeur der Waffe, der wohl noch mehr von den Dingern verkauft hat, als das abgeschlossen war und die Waffe nicht mehr als Beweismittel gebraucht wurde, hat die Staatsanwaltschaft sie freigegeben und dem ehemaligen Besitzer in typisch deutscher Bürokratenmanier mitgeteilt, dass jetzt er einen kostenpflichtigen Antrag auf Rückgabe stellen könnte, der dann aber abgelehnt werden würde, weil man eine solche Waffe ja nicht besitzen darf. Der hat nie den Antrag gestellt, weil das ja nur Kosten für nix gewesen wären und für ihn war die Sache damit erledigt.
Da muss man nicht mehr viel spekulieren, um sich zusammenzureimen, dass an der Stelle wahrscheinlich irgendwo nicht mehr durchgängig dokumentiert wurde, wo das Ding dann hingekommen ist. Da müssen dann nicht mehr viele Fehler passieren, dass sich plötzlich jemand wundert, wo die Waffe abgeblieben ist, und dann fängt man halt beim letzten bekannten Besitzer an zu suchen. Gerade, wenn der in der Vergangenheit mit Verstößen gegen das Waffenrecht aufgefallen ist.
Das freundliche Vorbeischauen betrifft die Kontrolle der korrekten Lagerung angemeldeter legaler Waffen. Die Art von Waffe (vollautomatische Waffe), um die es bei der Durchsuchung ging, kann man gar nicht legal besitzen. Egal, ob die Bezeichnung jetzt ganz richtig geschrieben war oder nicht.
Wenn der Verdacht im Raum steht, dass jemand sowas hat, kommt durchaus auch mal das SEK vorbei und tritt die Tür ein. Das, was da passiert ist, war also schon die eher freundliche Art der Durchsuchung bei einer solchen Waffe.
Und bei einem Verdacht auf den Besitz illegaler Waffen überprüft man den. Denn man will nicht, dass jemand privat eine voll funktionsfähige Maschinenpistole zuhause hat. Und das ist gut so.
Wahrscheinlich hat sich da bei der Bezeichnung jemand irgendwo verschrieben. Die Bezeichnung der tatsächlichen Waffe und das, wonach gesucht wurde, sind doch ähnlich genug, um das nahezulegen. Es ging trotzdem um eine vollautomatische Waffe, egal, wie die jetzt genau heißt. Nur weil da irgendwo was falsch geschrieben ist, darf kein Grund sein, dass man den Verbleib einer solchen Waffe nicht notfalls mit einer Durchsuchung eindeutig klärt.
Irgendwas passt da nicht in der Story. Irgendwie ist es ja total ok, wenn die Waffenbehörde vorbeischaut, wenn jemand, der wegen unerlaubtem Führen von Waffen vorbestraft ist und offiziell keine Waffen hat, dann in einem Zeitungsartikel damit zitiert wird, dass er mehrere Waffen besitzt.
Doch nicht die Abdeckung von der Dämmung! Das geht zu weit. /s
Der Artikel versucht aufjeden Fall ein gewisses Bild zu zeichnen; das er Investigativ Journalist ist, scheint ja gar nichts hiermit zu tun zu haben, anders als die Vorwürfe wegen illegalem Waffenbesitz gegen ihn.
Und dass bei einer Hausdurchsuchung, tatsächlich auch ein Haus durchsucht wird ist nicht grade überaschend.
Die Waffe, deren Verbleib geklärt werden sollte, ist ja auch nicht unbedingt ein Spielzeug, da ging es um eine voll funktionsfähige Maschinenpistole. Wenn der Durchsuchte Gutachter für Waffen ist, sollte er doch vielleicht auch wissen, dass es eine gute Idee ist, bei so Sachen Nachweise aufzubewahren, dass man die nicht mehr hat.
Im besten Fall wurde da eine Lücke im Verfahren aufgedeckt. Wahrscheinlich wurde nicht richtig dokumentiert, dass die Waffe beim BKA verblieben ist, weil er nie einen Antrag auf Rückgabe gestellt hat, der dann abgelehnt worden wäre.
Das ist eigentlich genau das, wofür die Waffenbehörde da ist.
Nein, denn das war ja hier kein “Vorbeischauen”.
Was die Waffenbehörde darf und normalerweise tut, ist ein höflicher Besuch mit der Bitte, mal den Waffenschrank anzuschauen, und ggf. bestimmte Waffen. Und dann ist jeder ordentliche Waffenbesitzer verpflichtet (und jeder lernt das auch vorher beim Erwerb des Waffenscheins!), das jederzeit brav und sofort zu zeigen.
Wenn sie das gewollt hätten, dann hätte es ganz ordentlich und geruhsam funktionieren können. Und alle, wirklich alle Beteiligten wussten das!
Die Erfindung einer nicht vorhandenen Waffe hatte zur Folge, dass es mit absoluter Gewissheit unmöglich war, diese vorzuzeigen. Der Konflikt war also gezielt herbeigeführt.
Der Punkt ist ja, dass illegale Waffen dann im Zweifelsfall nicht im Waffenschrank lagern. Bei legalen Waffen, die im Waffenschrank gelagert werden müssen, ist das Thema ja extrem einfach: Da weißt du als Behörde, welche da sein müssen und kannst einfach im Schrank nachgucken. Bei illegalen Waffen funktioniert das halt nicht und wenn wir mal ehrlich sind: In einem herkömmlichen Haus kannst du eine illegale Waffe, die du nicht täglich brauchst, wirklich extrem gut verstecken. z.B. hinter einer Abdeckung in der Dachdämmung.
Nein. Der Punkt ist: welche illegale Waffe überhaupt?
Die eine, die das Amt sich aus alten Akten zusammenphantasiert hat, obwohl man ihren Verbleib hätte besser wissen können und müssen, oder die andere, die eine Boulevardzeitung sich komplett aus dem Nichts zusammenphantasiert hat, und das Amt dann einfach so mal beschlossen hat, glauben zu dürfen?
Wenn Du den Artikel aufmerksam gelesen hättest, wäre Dir sicherlich aufgefallen, dass da einen ganzen Abschnitt lang die Rede von einer illegal auf vollautomatisch umgebauten halbautomatischen Waffe die Rede ist, deren Bezeichnung eine doch recht große Ähnlichkeit mit der Bezeichnung der gesuchten Waffe aufweist.
Diese Waffe hatte der Durchsuchte kurzzeitig besessen, und sofort, als er festgestellt hatte, dass sie illegal modifiziert ist, (das hat er gemerkt, als er das erste Mal damit geschossen hat und bei einmal Abdrücken wesentlich mehr als eine Kugel rauskam) abgegeben. Danach gab es ein Strafverfahren gegen den Importeur der Waffe, der wohl noch mehr von den Dingern verkauft hat, als das abgeschlossen war und die Waffe nicht mehr als Beweismittel gebraucht wurde, hat die Staatsanwaltschaft sie freigegeben und dem ehemaligen Besitzer in typisch deutscher Bürokratenmanier mitgeteilt, dass jetzt er einen kostenpflichtigen Antrag auf Rückgabe stellen könnte, der dann aber abgelehnt werden würde, weil man eine solche Waffe ja nicht besitzen darf. Der hat nie den Antrag gestellt, weil das ja nur Kosten für nix gewesen wären und für ihn war die Sache damit erledigt.
Da muss man nicht mehr viel spekulieren, um sich zusammenzureimen, dass an der Stelle wahrscheinlich irgendwo nicht mehr durchgängig dokumentiert wurde, wo das Ding dann hingekommen ist. Da müssen dann nicht mehr viele Fehler passieren, dass sich plötzlich jemand wundert, wo die Waffe abgeblieben ist, und dann fängt man halt beim letzten bekannten Besitzer an zu suchen. Gerade, wenn der in der Vergangenheit mit Verstößen gegen das Waffenrecht aufgefallen ist.
Das freundliche Vorbeischauen betrifft die Kontrolle der korrekten Lagerung angemeldeter legaler Waffen. Die Art von Waffe (vollautomatische Waffe), um die es bei der Durchsuchung ging, kann man gar nicht legal besitzen. Egal, ob die Bezeichnung jetzt ganz richtig geschrieben war oder nicht.
Wenn der Verdacht im Raum steht, dass jemand sowas hat, kommt durchaus auch mal das SEK vorbei und tritt die Tür ein. Das, was da passiert ist, war also schon die eher freundliche Art der Durchsuchung bei einer solchen Waffe.
Du möchtest nachlesen, was ein Verdacht ist.
Und bei einem Verdacht auf den Besitz illegaler Waffen überprüft man den. Denn man will nicht, dass jemand privat eine voll funktionsfähige Maschinenpistole zuhause hat. Und das ist gut so.
Du hast aber schon verstanden, dass die nicht existiert?
Wahrscheinlich hat sich da bei der Bezeichnung jemand irgendwo verschrieben. Die Bezeichnung der tatsächlichen Waffe und das, wonach gesucht wurde, sind doch ähnlich genug, um das nahezulegen. Es ging trotzdem um eine vollautomatische Waffe, egal, wie die jetzt genau heißt. Nur weil da irgendwo was falsch geschrieben ist, darf kein Grund sein, dass man den Verbleib einer solchen Waffe nicht notfalls mit einer Durchsuchung eindeutig klärt.