Der frühere Rechtsanwalt Reiner Füllmich und seine Anhänger hatten auf den letzten Strohhalm gehofft – vergebens: Die Haftstrafe gegen den vermeintlichen Corona-Aufklärer wegen Untreue ist nun rechtskräftig.
Füllmich und die Verteidigung hätten den Prozess bewusst in die Länge gezogen, um ihn als Plattform für prozessfremde Zwecke zu nutzen.
In dem Kontext finde ich es plausibel, die U-Haft nicht anzurechnen. Der Angeklagte hat den Prozess zur Selbstdarstellung benutzt, die U-Haft war also sozusagen in seinem Sinne. Abgesehen davon hat er die sowieso schon knappe Zeit der Justiz verschwendet, man könnte also sogar argumentieren, dass die Strafe deswegen noch erhöht werden sollte.
Die Nichtanrechnung der U Haft ist für sowas gedacht wie Fluchtversuche. Muss schon knackig gewesen sein was er da gemacht hat? Vielleicht illegal mit Handy streamen.
Zitat aus dem Artikel:
In dem Kontext finde ich es plausibel, die U-Haft nicht anzurechnen. Der Angeklagte hat den Prozess zur Selbstdarstellung benutzt, die U-Haft war also sozusagen in seinem Sinne. Abgesehen davon hat er die sowieso schon knappe Zeit der Justiz verschwendet, man könnte also sogar argumentieren, dass die Strafe deswegen noch erhöht werden sollte.
Die Nichtanrechnung der U Haft ist für sowas gedacht wie Fluchtversuche. Muss schon knackig gewesen sein was er da gemacht hat? Vielleicht illegal mit Handy streamen.