

Förderfähig sind zwei Reparaturen pro Antragsteller und Kalenderjahr. Den Bonus gibt es ab einer Mindestreparatursumme von 115 Euro, inklusive Umsatzsteuer. 50 Prozent der Reparaturrechnung werden bis zu einer Obergrenze von 200 Euro erstattet.
Gefördert werden unter anderem Reparaturen von Mobiltelefonen, defekten Waschmaschinen und Geschirrspülern, Kaffeeautomaten und Fernsehapparaten.
Cool, kannte ich noch nicht, sollten andere Bundesländer sich ein Beispiel dran nehmen



Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Nur weil ein Gerät reparierbar ist, heißt das noch lange nicht dass es kostenlos ist. Egal wie reparierbar etwas ist, 90% der Menschen werden die Reparatur nicht selbst durchführen sondern irgendjemand dafür beauftragen.