Hä? Ist das nicht heute schon möglich? Es braucht nur im Unternehmensstatut erklärt werden, dass es sich um ein non-profit-Unternehmen handelt. Dann ist das auch rechtlich bindend für das Unternehmen.
Ist natürlich heute mit Mehraufwand verbunden, da man das extra reinschreiben muss. Ich dachte aber bisher, das sei ein verhältnismäßiger Mehraufwand und durchaus praktisch umsetzbar.
Ja, es ist tatsächlich schon heute möglich. Unternehmen wie Ecosia, Bosch und Zeiss funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip. Allerdings ist heute noch eine extra Stiftung nötig, um es wirklich fest einzubauen.
Die Satzung von einer GmbH kann mit einer Gesellschafter*innen-Mehrheit jederzeit geändert werden. Eine Stiftung hat einen festgeschriebenen Zweck, der unabänderlich ist. Nun wird die Stiftung Teilhaber an der GmbH und die Satzung der Einstimmigkeit unterstellt.
Die Satzung von einer GmbH kann mit einer Gesellschafter*innen-Mehrheit jederzeit geändert werden. Eine Stiftung hat einen festgeschriebenen Zweck, der unabänderlich ist. Nun wird die Stiftung Teilhaber an der GmbH und die Satzung der Einstimmigkeit unterstellt.
Aaaaha, das ist interessant. Ich wusste nicht dass GmbH-Satzungen abgeändert werden können. Dachte, das ist wie bei Stiftungen, unabänderlich. Hmm, ja, spezialisierte Unternehmensformen haben einfach den Zweck, das ganze mit weniger organisatorischem Aufwand zu bewältigen, aber sind nichts grundlegend neues.
Hä? Ist das nicht heute schon möglich? Es braucht nur im Unternehmensstatut erklärt werden, dass es sich um ein non-profit-Unternehmen handelt. Dann ist das auch rechtlich bindend für das Unternehmen.
Ist natürlich heute mit Mehraufwand verbunden, da man das extra reinschreiben muss. Ich dachte aber bisher, das sei ein verhältnismäßiger Mehraufwand und durchaus praktisch umsetzbar.
Ja, es ist tatsächlich schon heute möglich. Unternehmen wie Ecosia, Bosch und Zeiss funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip. Allerdings ist heute noch eine extra Stiftung nötig, um es wirklich fest einzubauen.
Die Satzung von einer GmbH kann mit einer Gesellschafter*innen-Mehrheit jederzeit geändert werden. Eine Stiftung hat einen festgeschriebenen Zweck, der unabänderlich ist. Nun wird die Stiftung Teilhaber an der GmbH und die Satzung der Einstimmigkeit unterstellt.
Das wäre mit der GmbV deutlich weniger aufwendig.
Aaaaha, das ist interessant. Ich wusste nicht dass GmbH-Satzungen abgeändert werden können. Dachte, das ist wie bei Stiftungen, unabänderlich. Hmm, ja, spezialisierte Unternehmensformen haben einfach den Zweck, das ganze mit weniger organisatorischem Aufwand zu bewältigen, aber sind nichts grundlegend neues.